Satzung und Ordnung

Satzung

§ 1 Name, Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Dynamo Dellbrück“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Köln, Stadtteil Dellbrück.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt das Ziel, den Tischtennissport zu fördern und Menschen zusammenzubringen, die Freude am Sport und an der Gemeinschaft haben.
  2. Der Verein fördert die Kölsche Lebensart, indem er Geselligkeit, Zusammenhalt und rheinische Lebensfreude in all seinen Aktivitäten zum Ausdruck bringt.
  3. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • Regelmäßiges Training und Teilnahme an Wettkämpfen
    • Organisation gemeinschaftlicher Aktivitäten, die der Pflege des Sports und der Geselligkeit dienen
    • Förderung des Austauschs zwischen den Mitgliedern in Form von Festen und Veranstaltungen, die das rheinische Brauchtum und die Gemeinschaft pflegen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Die Mitgliedschaft im Verein „Dynamo Dellbrück“ ist kostenfrei. Es werden keine Mitgliedsbeiträge, Spenden oder sonstige finanzielle Verpflichtungen erhoben.
  3. Alle Aktivitäten des Vereins, wie Trainingseinheiten, Turniere oder gemeinsame Veranstaltungen, stehen den Mitgliedern offen und erfolgen auf freiwilliger Basis. Sollten für bestimmte Veranstaltungen oder Aktivitäten Kosten anfallen (z.B. Raummieten oder Materialbeschaffung), tragen die teilnehmenden Mitglieder diese gemeinschaftlich und direkt. Der Verein selbst fungiert dabei nicht als Verwalter von Geldern.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Austritt kann jederzeit formlos gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

§ 4 Beiträge

  1. Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Die Teilnahme am Vereinsleben ist kostenfrei und basiert ausschließlich auf ehrenamtlichem Engagement der Mitglieder.
  2. Sollten für einzelne Aktivitäten des Vereins (z.B. Veranstaltungen, Turniere oder Ausflüge) Kosten entstehen, werden diese direkt von den teilnehmenden Mitgliedern getragen. Der Verein verwaltet keine finanziellen Mittel und übernimmt keine Finanzierung.
  3. Da keine Beiträge oder finanzielle Mittel vom Verein erhoben werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von etwaigen Kosten, die im Rahmen der Teilnahme an Vereinsaktivitäten entstehen.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand,
  2. die Mitgliederversammlung.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten.
  3. Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
  4. Die Haftung der Vorstandsmitglieder beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften sie nicht gegenüber dem Verein oder den Mitgliedern.
  5. Der Vorstand kann von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder abberufen werden.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
  2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.
  3. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:
    • Wahl und Entlastung des Vorstands
    • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

§ 8 Beschlussfassung

  1. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
  2. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.

§ 9 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  2. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks fällt das verbleibende Vermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an eine gemeinnützige Organisation, die den Tischtennissport oder die Pflege der Kölschen Lebensart fördert. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Organisation, die das Vermögen erhält.

Gebührenordnung

§ 1 Grundsatz

  1. Der Tischtennisverein „Dynamo Dellbrück“ erhebt keine Mitgliedsbeiträge, Spenden oder sonstige Einnahmen.
  2. Der Verein wird ausschließlich durch das ehrenamtliche Engagement seiner Mitglieder getragen. Kosten, die für Veranstaltungen oder Aktivitäten entstehen, werden individuell geregelt und von den teilnehmenden Mitgliedern gemeinschaftlich getragen.

§ 2 Keine Beitragspflicht

  1. Es besteht keine finanzielle Beitragspflicht für Mitglieder. Die Mitgliedschaft im Verein ist kostenfrei.
  2. Die Teilnahme an Vereinsaktivitäten erfolgt auf freiwilliger Basis. Für etwaige anfallende Kosten bei Veranstaltungen oder Aktivitäten (z.B. Raummieten, Anschaffungen) können die Mitglieder eigenständig Vereinbarungen treffen und die Kosten gemeinschaftlich tragen.

§ 3 Gemeinsame Finanzierung von Aktivitäten

  1. Sollte für eine Veranstaltung oder Aktivität des Vereins (z.B. Turniere, Ausflüge) eine finanzielle Beteiligung erforderlich sein, wird dies gemeinsam in der jeweiligen Gruppe besprochen und einvernehmlich geregelt.
  2. Die Kosten werden von den teilnehmenden Mitgliedern unmittelbar und ohne Umweg über den Verein getragen.

§ 4 Keine Rückerstattung oder Verpflichtungen

  1. Da keine Beiträge erhoben werden, besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten.
  2. Es gibt keine Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung des Vereins oder seiner Aktivitäten. Jedes Mitglied ist frei, sich nach eigenem Ermessen und ohne finanzielle Bindung am Vereinsleben zu beteiligen.

§ 5 Datenschutz

  1. Die im Rahmen der Vereinsverwaltung erhobenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) werden ausschließlich zur Organisation der Vereinsaktivitäten genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Es erfolgt keine Speicherung von Zahlungsinformationen, da der Verein keine Gelder erhebt oder verwaltet.

§ 6 Inkrafttreten

Änderungen der Gebührenordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Diese Gebührenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und bleibt gültig, bis die Mitgliederversammlung etwas anderes beschließt.

Diese Gebührenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.